Gutachten für den Versicherten
Sollte Ihre alte Puppe mal auf den harten Fliesenboden gefallen sein, oder auch Beschädigungen durch einen Kinderbesuch aufweisen, dann können wir Ihnen ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten erfasst sowohl den eigentlichen Schaden, wie auch, wenn möglich, die Kosten für eine evl. Restaurierung. Eine Wertminderung kann unter bestimmten Vorraussetzungen auch berücksichtigt werden. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt mit einer genauen Schadensdokumentation, die auch entsprechend bildlich dargestellt wird. Hierbei ist ein Zerlegen der Puppe sehr oft notwendig. Das Gutachten kann dann bei der entsprechenden Versicherung eingereicht werden.


Gutachten für Versicherungsgesellschaften
Ein sachlich fundiertes Gutachten, sowohl was den Wert betrifft, wie auch Alter und Herkunft, können wir Ihnen kurzfristig erstellen. Gerade bei der Schadensregulierung müssen Sie sich auf ein Gutachten verlassen können. Eine ausführliche, schriftliche und auch bildliche Dokumentation wird von uns erstellt.