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Gutachten
für den Versicherten
Sollte Ihre alte Puppe mal auf den harten Fliesenboden
gefallen sein, oder auch Beschädigungen durch einen Kinderbesuch
aufweisen, dann können wir Ihnen ein Gutachten erstellen. Dieses
Gutachten erfasst sowohl den eigentlichen Schaden, wie auch, wenn möglich,
die Kosten für eine evl. Restaurierung. Eine Wertminderung kann unter
bestimmten Vorraussetzungen auch berücksichtigt werden. Die Erstellung
des Gutachtens erfolgt mit einer genauen Schadensdokumentation, die auch
entsprechend bildlich dargestellt wird. Hierbei ist ein Zerlegen der Puppe
sehr oft notwendig. Das Gutachten kann dann bei der entsprechenden Versicherung
eingereicht werden. |
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Gutachten
für Versicherungsgesellschaften
Ein sachlich fundiertes Gutachten, sowohl was den
Wert betrifft, wie auch Alter und Herkunft, können wir Ihnen kurzfristig
erstellen. Gerade bei der Schadensregulierung müssen Sie sich auf
ein Gutachten verlassen können. Eine ausführliche, schriftliche
und auch bildliche Dokumentation wird von uns erstellt. |
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